Schreibwerkstatt Radio
Günter Eich Preis

Reglement zur Verleihung des Günter-Eich-Preises der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig 

Präambel 

Die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig fühlt sich der Förderung des 

deutschsprachigen Hörspiels verpflichtet und möchte mit dem von ihr gestifteten 

Günter-Eich-Preis das Lebenswerk von Autorinnen und Autoren würdigen, die mit 

ihren Radio-Arbeiten das Repertoire der Gattung Hörspiel vielgesichtig und stetig 

erweitert haben 

Das Hörspiel hat Günter Eich (1. Februar 1907 – 20. Dezember 1972) mehr zu 

verdanken als jedem anderen Autor. Mit seinen Stücken hört die Literatur auf, sich 

nur mitnehmen zu lassen ins Medium des Rundfunks, eine neue 

Verwertungsmöglichkeit. Jetzt findet sie mit dem Radio und für das Radio (aber 

auch, indem sie sich ihm widersetzt) ihre ureigene poetische Form. In schlichter, oft 

lapidarer Prosa hat Eich eine künstlerische Sprache geschaffen, die es den aus dem 

Lautsprecher dringenden Stimmen, die es Szene und Figur im Sog einer sich 

entfaltenden Geschichte gelingen lässt, Wirklichkeit anders als je zu imaginieren. Die 

ins Geschehen verstrickte Phantasie des Hörers spannt die Handgreiflichkeit 

erzählter Abenteuer zusammen mit metaphorischer Transparenz. Wenn sich ein 

Genre auch über seine Meisterwerke definiert, so sind Eichs Stücke – als Prototypen 

formaler Möglichkeiten wie als Exempel der wirkungsspezifischen Essenz – bis heute 

maßgeblich geblieben. 

Wenige, aber wichtige Jahre hat Günter Eich von 1922 an in Leipzig verbracht. Hier 

hat er die Nicolai-Schule besucht, das Abitur gemacht und eine zeitlang studiert. Hier 

hat er angefangen, zu schreiben, und, mit den ersten Kontakten zur Sendeanstalt, 

den Weg zum Hörspiel eingeschlagen. 
 

§ 1 

Allgemeine Grundsätze 

(1) Die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig verleiht den Günter-Eich-Preis für 

das Hörspiel-Lebenswerk einer Autorin / eines Autors der/ die sich für die 

Gattung Hörspiel verdient gemacht hat. 

(2) Der Preis ist mit 10.000,00 € dotiert. Der Preis kann nicht geteilt werden – es 

sei denn der Preis würdigt das Schaffen eines Duos o.ä., welches den 

überwiegenden Teil seines Werkes gemeinsam kreierte. 

(3) Die Preisverleihung für den Günter-Eich-Preis findet erstmalig 2007 und 

danach in jährlich alternierender Folge mit dem Axel-Eggebrecht-Preis statt. 

(4) Der Preis wird durch öffentliche Bekanntgabe im Rundfunk und in den 

Printmedien ausgeschrieben. Damit ist auch eine Verpflichtung zur Vergabe 

des Preises verbunden.

 

§ 2 

Vorschlagsbedingungen für den Günter-Eich-Preis 

(1) Vorschlagsrecht für Kandidatinnen und Kandidaten beider Preise haben 

jeweils die Fachredaktionen Hörspiel bzw. Feature der ARD, des 

Deutschlandradios, des Österreichischen und Schweizer Rundfunks sowie die 

Akademien der Künste, der PEN-Club, das Deutsche Literaturinstitut der 

Universität Leipzig,Autoren- und Journalisten-Verbände sowie eingetragene 

literarische und publizistische Gesellschaften. 

(2) Dem Vorschlag für den Preis sollte ein umfängliches, fortgeschrittenes und 

publiziertes Hörfunk-Werk einer/s lebenden deutschsprachigen Autorin / 

Autors zu Grunde liegen. 

(3) Der Vorschlag für den Preis erfolgt jeweils durch Einreichung einer Biographie 

der Autorin / des Autors, eines Verzeichnisses der maßgeblichen Hörfunk- 

Veröffentlichungen und ausgewählter dazugehöriger Pressestimmen. Die 

Unterlagen sind in einem Exemplar, jeweils bis zum 30. Juni des Vorjahres an 

folgende Adresse zu senden: 

Medienstiftung der Sparkasse Leipzig 

Günter-Eich-Preis 

Menckestraße 27 

04155 Leipzig 

(4) Die Einreichungs-Unterlagen sind nicht versichert. Mit der Einreichung stellt 

der Vorschlagende die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig von allen 

Ansprüchen frei. 
 

§ 3 

Jury für die Verleihung des Günter-Eich-Preises 

(1) Über die Verleihung des Günter-Eich-Preises entscheidet eine fünfköpfige 

Jury. 

(2) Der Jury gehören an: 

a) Ein/e Vorsitzende/r, die/der durch die Medienstiftung der Sparkasse 

Leipzig aus dem Kreis überregional namhafter erfahrener 

Hörfunkredakteurinnen/Hörfunkredakteure und Medienkritikerinnen/ 

Medienkritiker berufen wird. 

b) eine Vertreterin / ein Vertreter der Medienstiftung der Sparkasse 

Leipzig 

c) drei weitere Fachleute, die aus den Bereichen Hörfunk / 

Hörfunkrezension / Medienwissenschaft kommen sollen. Diese drei 

weiteren Mitglieder der Jury werden von der/vom Juryvorsitzenden 

benannt.

(3) Die Mitglieder der Jury sind an Weisungen nicht gebunden und in ihrer 

Entscheidung unabhängig. 

(4) Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Jury ist beschlussfähig wenn 

mindestens drei Mitglieder und der Vorsitzende an der den Beschluss 

fassenden Sitzung teilnehmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme und ist zur 

Stimmabgabe verpflichtet. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei 

Stimmengleichheit entscheidet der Juryvorsitzende. Die Jury ist verpflichtet, 

eine/n Preisträgerin/ Preisträger zu küren. Die Entscheidung der Jury ist 

endgültig. Sie ist schriftlich zu begründen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

(5) Die Arbeit der Jurymitglieder wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet. 

Fahrt- und Reisekosten werden erstattet. 
 

§ 4 

Preisverleihung und Bekanntgabe des Günter-Eich-Preises 

(1) Die feierliche Preisverleihung findet nach Möglichkeit im Rahmen der von der 

Medienstiftung der Sparkasse Leipzig veranstalteten „Schreibwerkstatt Radio: 

Leipziger Hörspiel-Tage“ im Medien-Campus statt. Die Medienstiftung der 

Sparkasse Leipzig gewinnt eine/n kompetenten Laudatorin / Laudator. 

(2) Die Preisträgerin / der Preisträgerin wird öffentlich im Rundfunk und in den 

Printmedien bekannt gegeben. Preis und Preisverleihung werden vom 

Hörfunkprogramm MDR FIGARO publizistisch begleitet, repräsentative 

Produktionen der Preisträgerinnen/ Preisträger ausgestrahlt 

(3) Der Preis wird durch den Stiftungsratsvorsitzenden sowie den 

Vorstandsvorsitzenden der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig überreicht.


Impressum  |  Seitenanfang