Reglement zur Verleihung des Günter-Eich-Preises der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig
Präambel
Die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig fühlt sich der Förderung des
deutschsprachigen Hörspiels verpflichtet und möchte mit dem von ihr gestifteten
Günter-Eich-Preis das Lebenswerk von Autorinnen und Autoren würdigen, die mit
ihren Radio-Arbeiten das Repertoire der Gattung Hörspiel vielgesichtig und stetig
erweitert haben
Das Hörspiel hat Günter Eich (1. Februar 1907 – 20. Dezember 1972) mehr zu
verdanken als jedem anderen Autor. Mit seinen Stücken hört die Literatur auf, sich
nur mitnehmen zu lassen ins Medium des Rundfunks, eine neue
Verwertungsmöglichkeit. Jetzt findet sie mit dem Radio und für das Radio (aber
auch, indem sie sich ihm widersetzt) ihre ureigene poetische Form. In schlichter, oft
lapidarer Prosa hat Eich eine künstlerische Sprache geschaffen, die es den aus dem
Lautsprecher dringenden Stimmen, die es Szene und Figur im Sog einer sich
entfaltenden Geschichte gelingen lässt, Wirklichkeit anders als je zu imaginieren. Die
ins Geschehen verstrickte Phantasie des Hörers spannt die Handgreiflichkeit
erzählter Abenteuer zusammen mit metaphorischer Transparenz. Wenn sich ein
Genre auch über seine Meisterwerke definiert, so sind Eichs Stücke – als Prototypen
formaler Möglichkeiten wie als Exempel der wirkungsspezifischen Essenz – bis heute
maßgeblich geblieben.
Wenige, aber wichtige Jahre hat Günter Eich von 1922 an in Leipzig verbracht. Hier
hat er die Nicolai-Schule besucht, das Abitur gemacht und eine zeitlang studiert. Hier
hat er angefangen, zu schreiben, und, mit den ersten Kontakten zur Sendeanstalt,
den Weg zum Hörspiel eingeschlagen.
§ 1
Allgemeine Grundsätze
(1) Die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig verleiht den Günter-Eich-Preis für
das Hörspiel-Lebenswerk einer Autorin / eines Autors der/ die sich für die
Gattung Hörspiel verdient gemacht hat.
(2) Der Preis ist mit 10.000,00 € dotiert. Der Preis kann nicht geteilt werden – es
sei denn der Preis würdigt das Schaffen eines Duos o.ä., welches den
überwiegenden Teil seines Werkes gemeinsam kreierte.
(3) Die Preisverleihung für den Günter-Eich-Preis findet erstmalig 2007 und
danach in jährlich alternierender Folge mit dem Axel-Eggebrecht-Preis statt.
(4) Der Preis wird durch öffentliche Bekanntgabe im Rundfunk und in den
Printmedien ausgeschrieben. Damit ist auch eine Verpflichtung zur Vergabe
des Preises verbunden.
§ 2
Vorschlagsbedingungen für den Günter-Eich-Preis
(1) Vorschlagsrecht für Kandidatinnen und Kandidaten beider Preise haben
jeweils die Fachredaktionen Hörspiel bzw. Feature der ARD, des
Deutschlandradios, des Österreichischen und Schweizer Rundfunks sowie die
Akademien der Künste, der PEN-Club, das Deutsche Literaturinstitut der
Universität Leipzig,Autoren- und Journalisten-Verbände sowie eingetragene
literarische und publizistische Gesellschaften.
(2) Dem Vorschlag für den Preis sollte ein umfängliches, fortgeschrittenes und
publiziertes Hörfunk-Werk einer/s lebenden deutschsprachigen Autorin /
Autors zu Grunde liegen.
(3) Der Vorschlag für den Preis erfolgt jeweils durch Einreichung einer Biographie
der Autorin / des Autors, eines Verzeichnisses der maßgeblichen Hörfunk-
Veröffentlichungen und ausgewählter dazugehöriger Pressestimmen. Die
Unterlagen sind in einem Exemplar, jeweils bis zum 30. Juni des Vorjahres an
folgende Adresse zu senden:
Medienstiftung der Sparkasse Leipzig
Günter-Eich-Preis
Menckestraße 27
04155 Leipzig
(4) Die Einreichungs-Unterlagen sind nicht versichert. Mit der Einreichung stellt
der Vorschlagende die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig von allen
Ansprüchen frei.
§ 3
Jury für die Verleihung des Günter-Eich-Preises
(1) Über die Verleihung des Günter-Eich-Preises entscheidet eine fünfköpfige
Jury.
(2) Der Jury gehören an:
a) Ein/e Vorsitzende/r, die/der durch die Medienstiftung der Sparkasse
Leipzig aus dem Kreis überregional namhafter erfahrener
Hörfunkredakteurinnen/Hörfunkredakteure und Medienkritikerinnen/
Medienkritiker berufen wird.
b) eine Vertreterin / ein Vertreter der Medienstiftung der Sparkasse
Leipzig
c) drei weitere Fachleute, die aus den Bereichen Hörfunk /
Hörfunkrezension / Medienwissenschaft kommen sollen. Diese drei
weiteren Mitglieder der Jury werden von der/vom Juryvorsitzenden
benannt.
(3) Die Mitglieder der Jury sind an Weisungen nicht gebunden und in ihrer
Entscheidung unabhängig.
(4) Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Jury ist beschlussfähig wenn
mindestens drei Mitglieder und der Vorsitzende an der den Beschluss
fassenden Sitzung teilnehmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme und ist zur
Stimmabgabe verpflichtet. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei
Stimmengleichheit entscheidet der Juryvorsitzende. Die Jury ist verpflichtet,
eine/n Preisträgerin/ Preisträger zu küren. Die Entscheidung der Jury ist
endgültig. Sie ist schriftlich zu begründen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(5) Die Arbeit der Jurymitglieder wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet.
Fahrt- und Reisekosten werden erstattet.
§ 4
Preisverleihung und Bekanntgabe des Günter-Eich-Preises
(1) Die feierliche Preisverleihung findet nach Möglichkeit im Rahmen der von der
Medienstiftung der Sparkasse Leipzig veranstalteten „Schreibwerkstatt Radio:
Leipziger Hörspiel-Tage“ im Medien-Campus statt. Die Medienstiftung der
Sparkasse Leipzig gewinnt eine/n kompetenten Laudatorin / Laudator.
(2) Die Preisträgerin / der Preisträgerin wird öffentlich im Rundfunk und in den
Printmedien bekannt gegeben. Preis und Preisverleihung werden vom
Hörfunkprogramm MDR FIGARO publizistisch begleitet, repräsentative
Produktionen der Preisträgerinnen/ Preisträger ausgestrahlt
(3) Der Preis wird durch den Stiftungsratsvorsitzenden sowie den
Vorstandsvorsitzenden der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig überreicht.


